Ihr Neuer Führerschein: Alles, was Sie über den Pflichtumtausch wissen müssen
Wenn Sie in Deutschland mit dem Auto unterwegs sind, ist Ihr Führerschein Ihr wichtigstes Dokument. Doch vielleicht besitzen Sie noch einen der älteren grauen oder rosafarbenen “Lappen” oder einen Plastikkartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dann betrifft Sie ein wichtiges Thema: der verpflichtende Umtausch Ihres alten gegen einen brandneuen EU-Kartenführerschein. Dieser Artikel erklärt Ihnen, warum das so ist, wer wann handeln muss und wie der Umtausch abläuft.
Warum der Umtausch? Europa wächst zusammen
Die Einführung des neuen Führerscheins ist keine deutsche Eigenheit, sondern das Ergebnis einer EU-weiten Harmonisierung. Ziel der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) ist es, bis zum Jahr 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument in allen Mitgliedstaaten zu etablieren.
Die alten, nationalen Führerscheine – insbesondere die Papierdokumente – bieten nicht die Sicherheitsmerkmale, die heutzutage als Standard gelten. Sie sind leichter zu fälschen und enthalten keine standardisierten Informationen, die europaweit einfach ausgelesen und überprüft werden können. Der neue Kartenführerschein im Scheckkartenformat verfügt über verbesserte Sicherheitsmerkmale wie Hologramme und biometrische Daten, was die Fälschung erschwert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Befristung der Gültigkeit des Dokuments. Während Ihre Fahrerlaubnis selbst (also die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen – sofern keine Auflagen oder Befristungen vorliegen, wie z.B. bei LKW/Bus-Führerscheinen) in der Regel unbegrenzt gültig bleibt, ist das Dokument des neuen Führerscheins auf 15 Jahre befristet. Das bedeutet, dass Sie den Kartenführerschein nach 15 Jahren erneuern müssen. Dies dient hauptsächlich dazu, das Dokument mit aktuellen Lichtbildern und Sicherheitsmerkmalen zu versehen und die Daten in den Registern auf dem neuesten Stand zu halten. Es ist keine erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsprüfung erforderlich (außer bei bestimmten gewerblichen Fahrerlaubnissen).
Wer ist betroffen und wann müssen Sie handeln? Die Stichtage
Grundsätzlich muss jeder, der noch einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, diesen umtauschen. Um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden und den Prozess zu entzerren, wurde ein gestaffeltes Verfahren eingeführt. Die Fristen richten sich dabei danach, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und, bei den alten Papierführerscheinen, nach Ihrem Geburtsjahr.
Es gibt zwei Hauptgruppen, für die unterschiedliche Fristen gelten:
- Besitzer von Papier-Führerscheinen (ausgestellt bis 31. Dezember 1998): Hier richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsjahr.
- Besitzer von Karten-Führerscheinen (ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013): Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits im neuen Format und auf 15 Jahre befristet. Diese müssen nicht umgetauscht werden, sondern laufen nach 15 Jahren automatisch ab und müssen dann erneuert werden.
Hier ist eine Tabelle, die Ihnen hilft, Ihren persönlichen Stichtag zu finden:
| Führerschein ausgestellt bis | Stichtag für den Umtausch | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Papier-Führerscheine (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) | (Stichtag richtet sich nach Geburtsjahr des Inhabers) | |
| Geburtsjahr vor 1953 | 19. Januar 2033 | Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. |
| Geburtsjahr 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 | Frist bereits abgelaufen. |
| Geburtsjahr 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 | Frist bereits abgelaufen. |
| Geburtsjahr 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 | Frist bereits abgelaufen. |
| Geburtsjahr 1971 oder später | 19. Januar 2025 | Nächster Stichtag für viele Inhaber von Papierführerscheinen. |
| Karten-Führerscheine (Ausstellungsdatum 01.01.1999 bis 18.01.2013) | (Stichtag richtet sich nach Ausstellungsjahr des Führerscheins) | |
| Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 | 19. Januar 2025 | |
| Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 | 19. Januar 2026 | |
| Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 | 19. Januar 2027 | |
| Ausstellungsjahr 2008 bis 2010 | 19. Januar 2028 | |
| Ausstellungsjahr 2011 bis 2013 | 19. Januar 2029 | |
| Führerscheine ausgestellt ab 19.01.2013 | Gültigkeit 15 Jahre ab Ausstellungsdatum | Kein Umtausch erforderlich, lediglich Erneuerung nach Ablauf der 15 Jahre. |
Wichtig: Auch wenn Fristen für manche Geburtsjahrgänge bereits abgelaufen sind, ist der Umtausch weiterhin möglich und notwendig. Das Fahren mit einem ungültigen Dokument kann bei einer Kontrolle geahndet werden (üblicherweise mit einem geringen Verwarnungsgeld von 10 Euro), führt aber nicht zum Erlöschen Ihrer Fahrerlaubnis. Es ist jedoch ratsam, den Umtausch so schnell wie möglich nach Verstreichen der Frist nachzuholen.
So tauschen Sie Ihren Führerschein um
Der Umtausch ist ein administrativer Vorgang und in der Regel unkompliziert. Sie müssen keine erneute Fahrprüfung ablegen.
Der Umtausch erfolgt bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz. In vielen Städten und Landkreisen ist es ratsam oder sogar erforderlich, vorab online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente und Nachweise:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ihren alten Führerschein (Papier oder Karte).
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), das den Anforderungen für offizielle Dokumente entspricht (neutraler Hintergrund, geschlossener Mund, Blick in die Kamera, etc.).
- Gegebenenfalls eine sogenannte “Karteikartenabschrift”. Dies ist notwendig, wenn Ihr alter Papier-Führerschein nicht von der Behörde ausgestellt wurde, bei der Sie jetzt den Umtausch beantragen. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der ursprünglich ausstellenden Behörde und dient als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnisdaten. Sie können diese bei der damals zuständigen Behörde beantragen (oft online oder telefonisch) und sich direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen. Planen Sie hierfür etwas Zeit ein.
Der Ablauf ist meist wie folgt:
- Sie vereinbaren online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer Führerscheinstelle.
- Sie stellen sicher, dass Sie alle benötigten Dokumente beisammenhaben, einschließlich des biometrischen Fotos und gegebenenfalls der Karteikartenabschrift.
- Sie erscheinen zum Termin, füllen einen Antrag auf Umtausch aus (oft ist dies bereits beim Termin möglich oder ein Online-Formular verfügbar), reichen alle Unterlagen ein und bezahlen die Gebühr.
- Ihr Antrag wird bearbeitet. Der neue Führerschein wird in der Regel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und Ihnen dann per Post zugesandt oder muss bei der Führerscheinstelle abgeholt werden (dies variiert je nach Behörde). Dies kann einige Wochen dauern.
- In der Zwischenzeit erhalten Sie eventuell eine vorläufige Fahrberechtigung oder können Ihren alten Führerschein behalten, bis der neue da ist (der alte wird dann bei Abholung/Zustellung des neuen Dokumentes entwertet).
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich je nach Gebührenordnung Ihrer Kommune auf etwa 25 bis 35 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.
Was passiert mit Ihrem alten Führerschein?
Ihr alter Führerschein, sei es das Papierdokument oder die alte Plastikkarte, wird bei Aushändigung des neuen Dokuments entwertet. Oft erhalten Sie ihn entwertet als Erinnerungsstück zurück.
Warum 15 Jahre Gültigkeit des Dokuments?
Die Befristung des Dokuments auf 15 Jahre dient, wie erwähnt, nicht dazu, Ihre Fahrkompetenz in Frage zu stellen. Hauptgründe sind:
- Aktualität des Lichtbildes: Nach 15 Jahren sehen Menschen oft anders aus. Ein aktuelles Foto erleichtert die Identifikation.
- Aktuelle Sicherheitsmerkmale: Die Technologie entwickelt sich weiter. Neue Dokumente können mit verbesserten Schutzmerkmalen gegen Fälschung ausgestattet werden.
- Standardisierung: Anpassung an internationale und europäische Standards.
Wenn die 15 Jahre abgelaufen sind, müssen Sie lediglich ein neues Dokument beantragen. Wieder sind keine Prüfungen notwendig, nur ein neuer Antrag, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die übliche Gebühr.
Wichtige Hinweise für das Ausland
Innerhalb der EU ist Ihr alter, noch gültiger deutscher Führerschein grundsätzlich bis zu seinem Umtauschstichtag weiter gültig und wird anerkannt. Allerdings kann es im Ausland (auch EU-weit) bei Kontrollen oder beispielsweise bei der Anmietung eines Fahrzeugs einfacher sein, ein modernes Dokument im Scheckkartenformat vorzulegen. Außerhalb der EU kann es je nach Land zu Schwierigkeiten kommen, da die alten Dokumente dort weniger bekannt sind. Ein Umtausch vor Reisen ins außereuropäische Ausland kann daher ratsam sein, auch wenn Ihr Stichtag in Deutschland noch nicht erreicht ist. Für viele außereuropäische Länder benötigen Sie ohnehin einen Internationalen Führerschein, den Sie aber nur mit einem gültigen EU-Kartenführerschein beantragen können.
Fazit
Der Umtausch des alten Führerscheins ist eine notwendige Formalität im Zuge der europäischen Angleichung und der Verbesserung der Dokumentsicherheit. Auch wenn es sich um einen kleinen Aufwand handelt, ist es wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden und stets ein gültiges Dokument bei sich zu führen – insbesondere, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Überprüfen Sie anhand Ihres Geburtsjahres und des Ausstellungsdatums Ihres aktuellen Führerscheins, wann Ihr persönlicher Stichtag ist, und planen Sie den Umtausch rechtzeitig ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum neuen Führerschein
Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen? Nein. Für den regulären Umtausch Ihres alten Führerscheins in das neue EU-Kartenformat ist keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung notwendig. Ihre Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerscheindokument (nach Verstreichen der Umtauschfrist) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es wird in der Regel mit einem geringen Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Ihre Fahrerlaubnis selbst verfällt dadurch aber nicht. Es ist dennoch dringend empfohlen, den Umtausch so schnell wie möglich nachzuholen.
Kann ich meinen alten Papier-Führerschein als Erinnerung behalten? Ja, in den meisten Fällen wird Ihr alter Führerschein bei Aushändigung des neuen Dokuments entwertet (z.B. durch Lochen) und Ihnen anschließend zurückgegeben.
Wie viel kostet der Umtausch? Die genauen Kosten variieren je nach Kommune und liegen in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für das benötigte biometrische Lichtbild an.
Ich habe einen Papier-Führerschein, der nicht in meiner aktuellen Stadt ausgestellt wurde. Was muss ich tun? Sie benötigen eine sogenannte “Karteikartenabschrift” von der Führerscheinstelle, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Diesen Auszug lassen Sie sich am besten direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken, bevor Sie dort den Umtauschantrag stellen.
Wie lange dauert es, bis ich den neuen Führerschein erhalte? Die Bearbeitungszeit kann variieren. Da die neuen Führerscheine zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt werden, dauert der Prozess in der Regel mehrere Wochen (oft 3-6 Wochen). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle nach der voraussichtlichen Dauer und ob Sie eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten können.
Warum ist der neue Führerschein nur 15 Jahre gültig? Die 15-jährige Befristung gilt nur für das Dokument, nicht für Ihre Fahrerlaubnis (sofern es sich nicht um eine befristete Klasse wie LKW/Bus handelt). Sie dient dazu, das Dokument regelmäßig mit einem aktuellen Foto und modernen Sicherheitsmerkmalen zu versehen.
Ich wohne im Ausland, habe aber noch einen deutschen Führerschein. Muss ich diesen auch umtauschen? Ja, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hatten, als der Führerschein ausgestellt wurde, und er unter die Umtauschpflicht fällt, müssen Sie ihn umtauschen. Dies ist in der Regel bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) möglich, kann aber länger dauern
