führerschein sehtest

Führerschein Sehtest


Der Führerschein-Sehtest: Alles, was Sie wissen müssen

Wenn Sie den Traum vom eigenen Führerschein verfolgen, sei es für das Auto, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug, stehen einige wichtige Schritte an. Einer der fundamentalen und gesetzlich vorgeschriebenen Hürden ist der Sehtest. Dieser Test ist nicht nur eine Formalität, sondern ein entscheidender Beitrag zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer. Ohne eine ausreichende Sehfähigkeit ist das sichere Führen eines Fahrzeugs schlichtweg nicht möglich.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um den Sehtest für den Führerschein: Warum er notwendig ist, wo Sie ihn machen können, was genau getestet wird, wie die Anforderungen aussehen und was passiert, wenn Sie den Test wider Erwarten nicht bestehen.

Warum ist der Sehtest für den Führerschein Pflicht?

Ganz einfach: Weil gutes Sehen im Straßenverkehr lebenswichtig ist. Als Fahrer müssen Sie fähig sein, Verkehrszeichen, andere Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer und potenziell gefährliche Situationen schnell und präzise zu erkennen. Eine eingeschränkte Sehfähigkeit kann Reaktionszeiten verlängern, Entfernungen falsch einschätzen lassen und im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen.

Die gesetzliche Grundlage für den Sehtest findet sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie stellt sicher, dass jeder Fahranfänger die erforderliche Sehschärfe besitzt oder durch geeignete Sehhilfen (wie Brillen oder Kontaktlinsen) erreicht, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Wer muss den Sehtest machen?

Grundsätzlich müssen alle Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T einen Sehtest nach § 6 der FeV in Verbindung mit Anlage 6 machen. Dies betrifft also die gängigen Führerscheinklassen für Pkw, Motorräder, Mopeds und einige landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Achtung: Für die Erteilung oder Verlängerung von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. für Taxifahrer) gelten strengere Anforderungen. Hier ist kein einfacher Sehtest, sondern ein umfassenderes augenärztliches Gutachten oder Zeugnis von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin” erforderlich. Dieses Gutachten prüft neben der Sehschärfe auch weitere Aspekte wie das Gesichtsfeld, das Farbensehen, das räumliche Sehen und die Blendempfindlichkeit. Mehr dazu weiter unten.

Wo können Sie den Sehtest machen?

Der Sehtest nach Anlage 6 der FeV kann bei verschiedenen autorisierten Stellen durchgeführt werden:

  • Amtlich anerkannte Sehteststellen: Dies sind in der Regel die meisten niedergelassenen Optikergeschäfte. Sie verfügen über die notwendige Ausstattung und die Zulassung zur Durchführung des Tests.
  • Augenärzte: Sie können den Test ebenfalls durchführen, es ist jedoch oft teurer und Sie benötigen möglicherweise einen Termin.
  • Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes: Auch hier ist die Durchführung möglich.
  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin” oder der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin”: Diese sind insbesondere für die umfassenderen Gutachten der Berufskraftfahrer zuständig.

Für den Standard-Sehtest ist der Gang zum Optiker in der Regel der schnellste und unkomplizierteste Weg. Achten Sie darauf, dass die Stelle amtlich anerkannt ist.

Was wird beim Sehtest geprüft?

Der Standard-Sehtest für die Klassen A, B, etc. prüft hauptsächlich Ihre Sehschärfe (Visus). Die Sehschärfe gibt an, wie deutlich Sie Objekte in einer bestimmten Entfernung erkennen können.

Der Test wird in der Regel mit genormten Tafeln durchgeführt, den sogenannten Landolt-Ringen oder Sloan-Buchstaben.

  • Landolt-Ringe: Dies sind Ringe, die an einer Stelle eine Öffnung haben. Sie müssen aus einer bestimmten Entfernung erkennen, wo sich die Öffnung befindet (z. B. oben, unten, links, rechts). Die Größe der Ringe wird kleiner, je besser Ihre Sehschärfe ist.
  • Sloan-Buchstaben: Hier müssen Sie Buchstaben erkennen, die ebenfalls in der Größe variieren.

Sie testen dabei jedes Auge einzeln und dann beide Augen zusammen. Der Test erfolgt sowohl ohne als auch gegebenenfalls mit Ihrer vorhandenen Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen).

Wie sind die Anforderungen?

Um den Standard-Sehtest für die Klassen A, B usw. zu bestehen, benötigen Sie eine bestimmte Mindestsehschärfe.

Mindestanforderung (Anlage 6 FeV):

  • Die Sehschärfe auf jedem Auge muss mindestens 0,7 (70%) betragen.
  • Wird dieser Wert nicht ohne Sehhilfe erreicht, muss er mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erreicht werden.
  • Sollte ein Auge schlechter sehen, muss das bessere Auge eine höhere Sehschärfe aufweisen, um den Ausfall des anderen Auges zu kompensieren (dies ist jedoch komplexer und führt oft zu weiteren Prüfungen). Der Regelfall ist: Jedes Auge muss 0,7 erreichen oder mit Sehhilfe erreichen.

Anforderungen für Berufskraftfahrer (Klassen C, D etc. nach Anlage 6 Nr. 2 FeV):

Wie bereits erwähnt, sind die Anforderungen hier deutlich höher und umfassender geprüft. Das augenärztliche Gutachten umfasst:

  • Sehschärfe: Mindestens 0,8 auf dem besseren Auge und 0,5 auf dem schlechteren Auge. Mit Sehhilfe (Brille) ist eine Sehschärfe von 1,0 auf beiden Augen wünschenswert, mindestens aber 0,8 auf dem besseren und 0,1 auf dem schlechteren Auge. Die Korrektur darf bestimmte Dioptrienwerte nicht überschreiten.
  • Gesichtsfeld: Umfang muss normgerecht sein.
  • Räumliches Sehen (Stereosehen): Muss ausreichend vorhanden sein.
  • Farbensehen: Ausreichendes Unterscheidungsvermögen für die wichtigsten Farben (Rot, Grün, Gelb).
  • Blendempfindlichkeit/Dämmerungssehen: Muss ausreichend sein.

Diese strengeren Anforderungen für Berufsfahrer tragen der erhöhten Verantwortung und den oft anspruchsvolleren Fahrbedingungen Rechnung.

Hier eine Übersicht in Tabellenform:

FührerscheinklasseErforderlicher TestMindestanforderung (Sehschärfe)Weitere Prüfungen
A, A1, A2, B, BE, AM, L, TStandard-Sehtest (Anlage 6 FeV)Mind. 0,7 auf jedem Auge (ggf. mit Sehhilfe)Keine (Fokus auf Sehschärfe)
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungAugenärztliches Gutachten oder Zeugnis (Anlage 6 Nr. 2 FeV)Mind. 0,8 besseres Auge, 0,5 schlechteres Auge (ggf. mit Sehhilfe bis 1,0/0,8)Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Farbsehen, Blend-/Dämmerungssehen

Der Ablauf des Sehtests beim Optiker

Wenn Sie für den Standard-Sehtest zum Optiker gehen, erwartet Sie in der Regel ein unkomplizierter Prozess.

Hier sind die typischen Schritte:

  1. Anmeldung: Sie geben an, dass Sie einen Sehtest für den Führerschein benötigen.
  2. Identifikation: Sie legen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, um Ihre Identität nachzuweisen. Der Optiker muss Ihre Daten auf dem Zeugnis vermerken.
  3. Vorbereitung: Sie werden gebeten, hinter ein spezielles Testgerät (ein sogenanntes Sehtestgerät oder Phoropter) zu schauen.
  4. Test der Sehschärfe (einzeln): Der Optiker wird ein Auge abdecken und Sie auffordern, die angezeigten Symbole (Landolt-Ringe oder Buchstaben) zu erkennen. Die Größe der Symbole nimmt ab. Sie geben an, was Sie erkennen können. Dieser Vorgang wird für beide Augen separat wiederholt.
  5. Test der Sehschärfe (beidäugig): Anschließend wird der Test mit beiden Augen gleichzeitig durchgeführt.
  6. Test mit Sehhilfe (falls nötig): Falls Sie normalerweise eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, wird der Test auch mit Ihrer Sehhilfe durchgeführt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre aktuelle, gut eingestellte Sehhilfe tragen.
  7. Auswertung: Der Optiker wertet die Ergebnisse aus.
  8. Ergebnis und Bescheinigung: Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten Sie umgehend eine offizielle Sehtestbescheinigung. Wenn nicht, erhalten Sie auch darüber eine Information.

Der gesamte Test dauert in der Regel nur wenige Minuten (ca. 5-10 Minuten).

Was passiert, wenn Sie den Sehtest nicht bestehen?

Keine Panik! Ein nicht bestandener Sehtest bedeutet nicht das Ende Ihres Führerscheinvorhabens. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass Ihre aktuelle Sehleistung für das Autofahren ohne Korrektur nicht ausreicht.

Die typischen nächsten Schritte sind:

  • Anpassung einer Sehhilfe: Der häufigste Grund für das Nichtbestehen ist eine unkorrigierte Fehlsichtigkeit. Der Optiker oder Augenarzt kann Ihnen eine Brille oder Kontaktlinsen anpassen, die Ihre Sehschärfe auf das erforderliche Niveau bringen.
  • Wiederholung des Tests mit Sehhilfe: Nachdem Sie Ihre neue Brille oder Kontaktlinsen erhalten haben und sich daran gewöhnt haben, können Sie den Sehtest einfach wiederholen. Wenn Sie die Anforderungen mit Sehhilfe erfüllen, erhalten Sie die benötigte Bescheinigung.
  • Eintragung der Sehhilfe im Führerschein: Wenn Sie den Test nur mit Sehhilfe bestehen, wird dies im Feld 12 Ihres Führerscheins durch eine Schlüsselzahl vermerkt (z. B. “01.01” für Brille oder “01.02” für Kontaktlinsen; “01” allgemein für Korrektur des Sehvermögens). Das bedeutet, dass Sie zukünftig beim Führen eines Fahrzeugs dieser Klasse verpflichtet sind, die entsprechende Sehhilfe zu tragen.
  • Augenärztliche Untersuchung: In seltenen Fällen kann eine tiefergehende Untersuchung beim Augenarzt notwendig sein, z. B. wenn die Ursache der Sehschwäche unklar ist oder weitere Auffälligkeiten vermutet werden.

Kosten und Gültigkeit der Sehtestbescheinigung

  • Kosten: Die Kosten für den Standard-Sehtest sind vom Gesetzgeber festgelegt und bundesweit einheitlich. Sie betragen derzeit 7,00 Euro. Für das umfassendere augenärztliche Gutachten fallen deutlich höhere Kosten an (variieren je nach Arzt und Umfang, oft zwischen 80 und 150 Euro oder mehr).
  • Gültigkeit: Die Sehtestbescheinigung für die Klassen A, B etc. ist zwei Jahre gültig (§ 12 Abs. 7 FeV). Das bedeutet, dass zwischen dem Datum des Tests und der Antragstellung bei der Führerscheinstelle nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen. Stellen Sie den Antrag später, müssen Sie den Test wiederholen.

Hier eine kurze Übersicht:

DokumentKosten (ca.)Gültigkeit
Standard-Sehtestbescheinigung (A, B etc.)7,00 Euro2 Jahre
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis (C, D etc.)80 – 150+ EuroJe nach Zweck (bei Ersterteilung C/D unbegrenzt für diesen Antrag; für Verlängerung C/D: 5 Jahre)

Hinweis zur Gültigkeit des Gutachtens für C/D: Das Gutachten selbst hat bei der Ersterteilung keine Ablaufdatum für den Antrag – es muss aber zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. Für die Verlängerung der C/D-Klassen, die alle 5 Jahre erfolgen muss, ist jeweils ein neues Gutachten erforderlich.

Tipps für den Sehtest

Obwohl der Test standardisiert ist, können ein paar Dinge helfen, unnötigen Stress zu vermeiden:

  • Seien Sie ausgeschlafen: Müde Augen sehen schlechter.
  • Tragen Sie Ihre aktuelle Sehhilfe: Wenn Sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen haben, stellen Sie sicher, dass diese sauber sind und die aktuelle Sehstärke haben. Gehen Sie ggf. vorher noch einmal zu einem Optiker zur Kontrolle.
  • Sagen Sie dem Optiker/Arzt, ob Sie Kontaktlinsen tragen: Manchmal werden diese für den Test ohne Sehhilfe herausgenommen.
  • Entspannen Sie sich: Nervosität kann die Sehleistung beeinflussen. Der Test ist routine, es gibt keinen Grund zur Sorge.
  • Geben Sie ehrlich an, was Sie sehen: Raten bringt nichts, da falsch erkannte Symbole negativ gewertet werden. Es ist besser zuzugeben, dass Sie etwas nicht deutlich erkennen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Der Sehtest ist für den Führerschein der Klassen A, B etc. Pflicht und dient der Verkehrssicherheit.
  • Sie benötigen eine Mindestsehschärfe von 0,7 (70%) auf jedem Auge, ggf. mit Sehhilfe.
  • Der Test kann unkompliziert bei amtlich anerkannten Optikern gemacht werden.
  • Die Kosten betragen 7,00 Euro.
  • Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig.
  • Für Berufskraftfahrer (C, D etc.) ist ein umfassenderes augenärztliches Gutachten mit strengeren Anforderungen notwendig.
  • Wenn Sie den Test nicht bestehen, kann Ihre Sehschwäche in der Regel mit einer Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden, und Sie können den Test wiederholen.

Der Sehtest ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt auf Ihrem Weg zum Führerschein. Nehmen Sie ihn ernst und stellen Sie sicher, dass Ihre Augen den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind.


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Führerschein-Sehtest

F: Kann ich den Sehtest mit meiner Brille oder meinen Kontaktlinsen machen? A: Ja, absolut! Wenn Sie ohne Sehhilfe die Mindestanforderung von 0,7 auf beiden Augen nicht erreichen, müssen Sie den Test mit Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen absolvieren. Wichtig ist, dass Sie mit Sehhilfe die Anforderungen erfüllen. Die Notwendigkeit einer Sehhilfe wird dann im Führerschein vermerkt.

F: Wie lange dauert der Sehtest? A: Der Standard-Sehtest selbst dauert in der Regel nur etwa 5 bis 10 Minuten beim Optiker. Planen Sie aber eventuell etwas Wartezeit ein.

F: Was muss ich zum Sehtest mitbringen? A: Sie benötigen lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation und gegebenenfalls Ihre vorhandene Brille oder die Informationen zu Ihren Kontaktlinsen.

F: Was passiert, wenn ich den Sehtest nicht bestehe? A: Sie erhalten keine Bescheinigung, sondern eine Information über das Ergebnis. Der nächste Schritt ist in der Regel die Anpassung einer passenden Brille oder Kontaktlinsen durch einen Optiker oder Augenarzt. Sobald Ihre Sehschärfe mit der Sehhilfe ausreicht, können Sie den Test wiederholen und erhalten dann Ihre Bescheinigung.

F: Wie lange ist die Sehtestbescheinigung gültig? A: Die Bescheinigung ist genau 2 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Sie müssen Ihren Führerscheinantrag innerhalb dieser Frist bei der Führerscheinstelle einreichen.

F: Kostet der Sehtest immer 7 Euro? A: Ja, der Gesetzgeber hat die Gebühr für den Standard-Sehtest nach Anlage 6 FeV bundesweit auf 7,00 Euro festgelegt. Dies gilt für die Klassen A, B etc. Das augenärztliche Gutachten für die Klassen C, D etc. ist deutlich teurer.

F: Ist der Sehtest für Motorräder (Klasse A) derselbe wie für Autos (Klasse B)? A: Ja, für die Ersterteilung der Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T ist der Standard-Sehtest nach Anlage 6 FeV mit der Anforderung von 0,7 auf jedem Auge erforderlich.

F: Brauche ich für die Verlängerung meines Führerscheins (Klasse B) erneut einen Sehtest? A: Nein, für die Verlängerung der “normalen” Führerscheinklassen (wie A oder B) ist derzeit kein regelmäßiger Sehtest vorgeschrieben. Lediglich bei den Berufskraftfahrerklassen (C, D) sind Sehtests bzw. augenärztliche Untersuchungen im Rahmen der regelmäßigen Verlängerung alle 5 Jahre Pflicht.



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